Aufgenommen werden in die Fachklinik Legau suchtmittelabhängige Frauen im Alter von 21 bis 65 Jahren (in Einzelfällen auch darüber) sowie Mütter in einem separaten Haus zusammen mit ihren Kindern (0 bis 12 Jahre). Bedingung ist eine freiwillige Entscheidung zur Therapie sowie die Bereitschaft der Klientin, sich mit ihrer Abhängigkeit auseinanderzusetzen und abstinent zu leben.

Im Rahmen  der Suchthilfe erwarten wir eine ambulante Vorbereitung durch die
psychosoziale Beratungsstelle, das Gesundheitsamt oder eine Klinik. Wir empfehlen die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe bzw. einer Motivationsgruppe der entsendenden Einrichtung, da sich entsprechende Vorerfahrungen günstig auf den Behandlungsverlauf auswirken.

Formale Voraussetzungen:

  • Freiwilligkeitserklärung
  • stationäre qualifizierte Entgiftung

Weitere Voraussetzungen:

  • schriftliche Kostenzusage
  • Arztbericht (incl. Angaben über die aktuellen Vitalwerte: Körpergewicht, Blutdruck, Größe, BMI, Vorerkrankungen und aktuelle Medikation)
  • Sozialbericht und ggf. Schlussbericht einer vorausgegangenen Therapie ggf. mit der Beschreibung von Begleiterkrankungen
  • Zahnsanierungsbestätigung
  • bei Mitaufnahme von Kindern: Kostenübernahmeerklärung
  • ausreichende körperliche Beweglichkeit (unser Haus ist nicht barrierrefrei und beruht in einigen Bereichen auf hauswirtschaftliche Selbstversorgung)
  • sie verfügen über einen festen Wohnsitz an den Sie im Falle eines Behandlungsabbruchs wieder zurückkehren können
  • die Bereitschaft sich auf ein Wachsen in einer therapeutischen Wohngemeinschaft einzulassen
  • Bei der Abhängigkeit von illegalen Suchtmitteln ist ein persönliches oder telefonischen Vorgespräch erforderlich

Bei Unklarheiten, längerer Wartezeit oder Unsicherheit vor einer stationären Behandlung empfehlen wir nach Voranmeldung ein Vorgespräch mit einer Besichtigung der Klinik.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen!

Nicht aufgenommen werden Patientinnen,

  • die an einer akuten Psychose erkrankt sind.
  • die schwerwiegende hirnorganische Beeinträchtigungen aufweisen.
  • bei denen eine akute Suizidgefahr besteht.

Beim Vorhandensein einer wesentlichen körperlichen Behinderung, bei Sprachproblemen, Straffälligkeit oder mehrfach vorausgegangenen Entwöhnungsbehandlungen wird im Einzelfall abgeklärt, ob eine Aufnahme möglich ist. Hierzu sind entsprechende Vorgespräche erforderlich.

Die Mitaufnahme von schulpflichtigen Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist möglich. Vor der Anmeldung sollte zunächst mit der Beratungsstelle abgeklärt werden, ob eine Mitaufnahme des Kindes (bzw. der Kinder) sinnvoll und wünschenswert ist bzw. welche anderen Unterbringungsmöglichkeiten für das Kind zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Mitaufnahme des Kindes werden in der Regel von den Leistungsträgern auf Antrag übernommen.

Für schulpflichtige Kinder, die nicht als Begleitkinder in Legau sind,  besteht nach Absprache die Möglichkeit, die Mutter während der Ferien einige Tage in der Klinik zu besuchen, um auch hier die Beziehung zu fördern und einer Entfremdung entgegenzuwirken.

Der Aufnahmetag ist in unserer Klinik in der Regel Montag oder Mittwoch. Die Ankunft muss bis 10.30 Uhr erfolgen.
Da wir die Partner und die Familie in die Therapie mit einbeziehen möchten, ist es wünschenswert, ein gemeinsames Gespräch am Aufnahmetag zu führen. Über weitere Details der Aufnahme informieren wir ausführlich zusammen mit der Bestätigung des Termins.